Kindergeld
Da beim paritätischen Wechselmodell eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, legen verschiedene OLGs verschiedene Kriterien an, an wen das Kindergeld gemäß § 64 EstG zu zahlen ist. Unabhängig vom Empfänger ist das Kindergeld in jedem Fall ein Verrechnungsposten bei der Ermittlung des Kindesunterhaltes.
Unterhalt
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Zusammentreffenn mit Ehegattenunterhalt
Reihenfolge der Berechnung in drei Annäherungsschritten:
- Berechnung des Gattenunterhaltes
- Berechnung des Kindesunterhaltes wie vor unter Berücksichtigung des vorigen Ergebnisses
- Die Ergebnisse dieser KiUnterhaltsberechnung (die anteiligenn Ansprüche gegen Mann und Frau) werden dann noch einmal in die Ehegattengattenunterhaltsberechnung eingestellt und die Berechnung ab 1. wiederholt. Insgesamt wird dies 2 x wiederholt.
Unterhaltsvorschuss
Bei dem Wechselmodell gibt es - ab einer Quote von 1/3 zu 2/3 keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.