Datei: wirtschaftsrisiko wird geändert
Der Arbeitgeber muß den Lohn auch dann zahlen "wenn die Fortsetzung des Betriebes etwa wegen Auftrags- oder Absatzmangels wirtschaftlich sinnlos wird" BAGE 76, 196-204 - 1 AZR 622/93. Siehe auch Betriebsrisiko.