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vwbt:830: allgemeines Verwaltungsrecht Kann die Stadt der N-Partei für ihren Bundesparteitag den Zugang zu einer Halle verwehren, in der seit Errichtung nur Sportveranstaltungen durchgeführt wurden? Was ist wenn die Halle auch früher von den örtlichen Parteien genutzt wurde, und der Bundesverband der N-Partei einen Antrag auf Nutzung stellt?
Kann die Stadt der N-Partei für ihren Bundesparteitag den Zugang zu einer Halle verwehren, in der seit Errichtung nur Sportveranstaltungen durchgeführt wurden? Was ist wenn die Halle auch früher von den örtlichen Parteien genutzt wurde, und der Bundesverband der N-Partei einen Antrag auf Nutzung stellt?
Siehe unter öffentliche Einrichtung.