Datei: zuschlagsbeschluss wird geändert
Mit Zuschlagsbeschluss wird im Rahmen der Zwangsversteigerung der Beschluss bezeichnet, mit dem das zu vesteigernde Objekt dem Höchstbietenden zugesprochen (= zugeschlagen) wird.
Der Zuschlagsbeschluss ist gemäß § 93 ZVG zugleich Vollstreckungstitel.