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stpr:660: Strafprozessrecht Welche Gründe kommen für die Ablehnung eines Beweisantrages in Betracht?
Welche Gründe kommen für die Ablehnung eines Beweisantrages in Betracht?
Mit Beweisantrag wird im Strafprozess, der in der Hauptverhandlung mündlich vorgebrachte bestimmte Begehren über bestimmte Tatsachen Beweis zu erheben bezeichnet.
Beispiel: Ich beantrage darüber Beweis zu erheben, dass der Angeklagte sich zum Tatzeitpunkt an der Autobahnrastätte Finsterwalde aufhielt. Als Beweismittel benenne ich die Angestellte der Rastanlage Renate Schmitz, Gerstenweg 12, 56402 Finsterwalde.
Wird ein ordnungsgemäßer Beweisantrag abgelehnt muss dies vom Gericht begründet werden. Die Gründe für die Ablehnung sind abschließend in § 244 Abs. 3 ff StPO aufgezählt:
Liegt kein formgerechter Beweisantrag vor, z.B. weil er vor und nicht in der Hauptverhandlung gestellt wird, so ist immer daran zu denken, ob es sich nicht um eine Anregung zur Beweisermittlung handelt, der das Gericht aufgrund seiner Aufklärungspflicht folgen muss (§ 244 Abs. 2 StPO). Für weiteres siehe dort.