Causa ist die lat. Bezeichnung für den Grund einer Vermögensverschiebung, das sog. Kausal- oder Verpflichtungsgeschäft (für weiteres siehe dort).
Fehlt einer Vermögensverschiebung die causa, kann sie im Rahmen des Bereicherungsrecht rückgängig gemacht werden.
Justa causa ist die lat. Bezeichnung für eine rechtmäßiges Verpflichtungsgeschäft.