Datei: fahrlaessigetoetung wird geändert
Von einer fahrlässigen Tötung spricht man, wenn eine Tötung durch den Täter nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Die fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB wird von der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) verdrängt.