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Datei: hkue001 wird geändert
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Datei:
gesetz.hkue
Art. 1 HKÜ
Ziel dieses Übereinkommens ist es,
die sofortige Rückgabe widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherzustellen und
zu gewährleisten, dass das in einem Vertragsstaat bestehende Sorgerecht und Recht zum persönlichen Umgang in den anderen Vertragsstaaten tatsächlich beachtet wird.