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strat:640: Strafrecht allgemeiner Teil Wann liegt eine Notstandslage im Sinne von § 34 StG vor, welche Rechtsgüter werden umfasst?
Wann liegt eine Notstandslage im Sinne von § 34 StG vor, welche Rechtsgüter werden umfasst?
Von einer Notstandslage spricht man bei einer gegenwärtigen Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut des Einzelnen oder der Allgemeinheit, soweit sie nicht von Rechts wegen hinzunehmen ist (z.B. der Freiheitsentzug bei Haftstrafen).