Mit Registerzeichen werden die Zeichen bezeichnet mit denen in Aktenzeichen eine funktionelle Zuordnung getroffen wird. Im Beispiel:
Az. 6 O 214/82
ist das Registerzeichen das "O", das für allgemeine Zivilsachen 1. Instanz am Landgericht steht. Weitere Registerzeichen haben folgende Bedeutung:
XVII | Betreuungssachen am Amtsgericht |
AZR | Revisionen am BAG |
B | Mahnsachen am Amtsgericht |
Ba | Mahnsachen am Arbeitsgericht |
BZR | Bundeszentralregister |
F | Familiensachen am Amtsgericht |
C | Allgemeine Zivilsachen am Amtsgericht |
Ca | Allgemeine Zivilsachen am Arbeitsgericht |
O | Allgemeine Zivilsachen 1. Instanz am Landgericht |
Eine vollständige Übersicht aller Registerzeichen findet sich in der Gesetzessammlung Schönfelder vor dem Stichwortverzeichnis.
Im Familienrecht (Registerzeichen F) gibt es gemäß § 13a Aktenordnung (des jeweiligen Bundeslandes) Aktenzeichenzusätze die dem Aktenzeichen nachfolgen:
Az. 6 F 214/82 S
Diese haben folgende Bedeutung:
- BW - selbständiges Beweisverfahren
- GÜ - Güterrecht
- S - Scheidung
- SO - Sorgerecht
- UE - Ehegattenunterhalt
- UK - Kindesunterhalt
- UV - sonstiger Verwandtenunterhalt
- U - Unterhalt nicht verheirateter Eltern
- GS - Gewaltschutzsachen
- LP - Lebenspartnerschaftsachen
- RI - sonstige Familiensachen (§ 266 FamFG).
- ASRI - Arrest in sonstigen Familiensachen
- EA.. - einstweilige Anordnung in der jeweiligen Sache (z.B. EASO)
- VKH1 - Verfahrenskostenhilfe Antragsteller
- VKH2 - VKH Antragsgegner
- VKH3 - VKH Dritte