lex!exakt
Neue Artikel
eLearning
Kommentare
Gesetze
Prozesskosten
PKhilfe
Gebühren
Datenschutz
Impressum
änd
neu
adm
Hinweis nach
DSGVO
: Diese Website verwendet
nicht personalisierte
Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung
.
Werbung
Artikel
Diskussion (0)
Datei: bnoto047 wird geändert
Kode:
Datei:
gesetz.bnoto.teil-1.abschnitt-6
§ 47 BNotO [Erlöschen des Amtes]
Das Amt des Notars erlischt durch
Erreichen der Altersgrenze (
§ 48a
) oder Tod,
Entlassung (
§ 48
),
bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft bei der für den Gerichtsbezirk zuständigen Rechtsanwaltskammer im Fall des §
3
Abs. 2,
Amtsverlust infolge strafgerichtlicher Verurteilung (
§ 49
),
Amtsenthebung (
§ 50
),
Entfernung aus dem Amt durch disziplinargerichtliches Urteil (
§ 97
),
vorübergehende Amtsniederlegung (§§
48b
,
48c
).