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Auf Grund § 89 Abs. 1 TKG von der Bundesregierung erlassene Verordnung, die den den Schutz personenbezogener Daten der an der Telekommunikation Beteiligten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder an deren Erbringung mitwirken regelt (§ 1 TDSV).