Datei: transportschaden wird geändert
Schadensersatz für Transportschaden gemäß § 425 Abs. 1 HGB.
Daneben stellt sich die Frage, ob eine Transportversicherung existiert, die auch Güterfolgeschäden erfasst. Eine solche muss gesondert abgeschlossen werden. Ob eine solche abgeschlossen wurde, muss sich aus dem Speditionsvertrag ergeben.