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Affidavit
(recht.allgemein)
    

Von Affidavit spricht man im Wertpapierrecht bei durch die Bank ausgestellten Bescheinigung, dass ein Wertpapier ordnungsgemäß erworben wurde. Der Affidavit ist damit beim Verkauf von Wertpapieren eine Lieferbarkeitsbescheinigung.

Auch die Bürgschaft eines US-Bürgers für den Unterhalt eines Einwanderes wird als Affidavit bezeichnet.

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