slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Akkusationsprinzip/Anklagemonopol
(recht.straf.prozess)
    

Mit Akkusationsprinzip oder Anklagegrundsatz wird der Grundsatz im Strafprozess bezeichnet, der festlegt, dass es ohne Anklage zu keinem Gerichtsverfahren kommen kann. Im deutschen Recht ist die Erhebung der Anklage Aufgabe der Staatsanwaltschaft (= Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft), eine Ausnahme hiervon ist die Privatklage.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: