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Aktiengesetz (AktG)
(gesetz.aktg)
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 Aktiengesetz (AktG)
 § 1 AktG Wesen der Aktiengesellschaft
 § 2 AktG Gründerzahl
 § 3 AktG Formkaufmann; Börsennotierung
 § 4 AktG Firma
 § 5 AktG Sitz
 § 6 AktG Grundkapital
 § 7 AktG Mindestnennbetrag des Grundkapitals
 § 8 AktG Form und Mindestbeträge der Aktien
 § 9 AktG Ausgabebetrag der Aktien
 § 12 AktG Stimmrecht. Keine Mehrstimmrechte
 § 17 AktG Abhängige und herrschende Unternehmen
 § 202 AktG Voraussetzungen
 § 23 AktG Feststellung der Satzung
 § 237 AktG Voraussetzungen
 § 239 AktG Anmeldung der Durchführung
 § 241 AktG Nichtigkeitsgründe
 § 26 AktG Sondervorteile; Gründungsaufwand
 § 30 AktG Bestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlußprüfers
 § 68 AktG Übertragung von Namensaktien. Vinkulierung
 § 71 AktG Erwerb eigener Aktien
 § 88 AktG Wettbewerbsverbot
 § 105 AktG Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat
 § 106 AktG Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat
 § 129 AktG Geschäftsordnung, Verzeichnis der Teilnehmer
 § 130 AktG Niederschrift
 § 179 AktG Beschluß der Hauptversammlung
 § 179a BGB Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens
 § 181 AktG Eintragung der Satzungsänderung
 Dritter Unterabschnitt - Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
 § 238 AktG Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
 § 248 AktG Urteilswirkung
 § 273 AktG Schluß der Abwicklung
 § 278 AktG Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien
 § 327a AktG Übertragung von Aktien gegen Barabfindung

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