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Amtsdelikt
(recht.straf.bt)
    

Mit Amtsdelikt oder Straftat im Amt wird ein Straftatbestand bezeichnet, der nur von Amtsträgern begangen werden kann. Z.B. Vorteilsannahme im Amt (§ 331 StGB), Bestechlichkeit im Amt (§ 332 StGB) oder Rechtsbeugung (§ 339 StGB). Die Amtsdelikte sind im dreißigsten Abschnitt des StGB zusammengefasst (§§ 331 - 358).

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Auf diesen Artikel verweisen: Extraneus/Extranei * Einschüchterungsparagraph Werbung: