slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)

Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

28.01.09 Anonym: siehe JA 1980, 451f.;MüKo/Schramm, §166 Rn. 59 Lösungsmöglichkeit laut Brox BGB AT 32 Auflage 2008 Rn. 571 ff.(stark vereinfacht): Betrifft der Irrtum das Innenverhältnis=irrelevant, keine Anfechtung Betrifft der Irrtum das Außenverhältnis=relevant sofern kein unerheblich Motivirrtum--> 119ff. anwendbar