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Diskussion (4)
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Kommentar:
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02.03.12 Anonym :
\"Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Neustadt zu eröffnen.\"
muss heißen:
\"Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage vor dem Amtsgericht Neustadt -Strafrichter- zur Hauptverhandlung zuzulassen.\"
Oder nicht?
03.05.09 Anonym:
Das hat mir sehr sehr geholfen. :)
16.03.07 info:
Danke für den Hinweis.
15.03.07 Anonym:
Beweismittel, I. Einlassungen des Beklagten muss heißen: Einlassungen der Angeschuldigten! Gruß, Christoph