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Anwaltshaftung/Anwaltsregress
(recht.zivil.materiell.)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen

Von Anwaltshaftung oder Anwaltsregress spricht man, wenn ein Mandant von seinem * " href="rechtsanwaeltin.html">Anwalt wegen eines Fehlers Schadensersatz verlangt.

Anwälte haften für Pflichtverletzungen gemäß § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz.

1. Voraussetzungen

  1. Bestehen eines Anwaltsvertrag
  2. Von diesem Vertrag umfasste Anwaltspflicht (z.B. Beratungspflicht)
  3. Verletzung dieser Pflicht
  4. Schaden. Der Schaden ist gemäß § 249 BGB mittels der Differenzhypothese zu ermitteln. Bei Urteilen ist nach h.M. auf die Frage abzustellen, welches Urteil hätte ergehen müssen (BGH NJW 2005, 3071, 3073; Bamberger/Roth, § 675 Rn. 25), bzw. ob eine Klage ohne die Pflichtverletzung Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
  5. Haftungsbegründende Kausalität des Schadens zur Verletzung

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