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argumenti causa/argumenti gratia
(recht.allgemein.latein)
    

Von "argumenti causa" oder "argumenti gratia" (lat.) spricht man, wenn etwas nur um der Führung eines Arguments Willen unterstellt wird.

Beispiel:„(...) Ich gebe Ihnen das Kompliment zurück und frage Sie: Würden Sie, falls Sie einen solchen Mord geplant hätten – ich mache die Annahme natürlich nur argumenti causa –, würden Sie die Aus­führung des Planes in einer so blödsinnigen Weise bewerkstelligen, wie Sie das bei mir voraus­setzen? (...)“ Zitat aus: Carl Hau, Das Todesurteil.

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