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argumentum a fortiori
(recht.methoden)
    

Das Argumentum a fortiori entspricht keiner der klassischen Schlussregeln. Es wird meist eingesetzt um andere Formen der Rechtsbildung zu bekräftigen, manchmal auch um einen logischen Schluß vorzutäuschen wo keiner ist.

Siehe dazu auch: Schneider, Logik für Juristen, S. 158ff.

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