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Artikel/Artikelgesetz
(recht.oeffentlich.staat)
    

Inhalt
             1. Artikel
             2. Artikelgesetz

1. Artikel

Artikel sind eine Möglichkeit der Gliederung von Gesetzen. So ist z.B. das Grundgesetz in ca. 146 Artikel aufgeteilt. Ein Artikel kann in Paragraphen unterteilt werden.

2. Artikelgesetz

Mit Artikelgesetz kann man Änderungsgesetze bezeichnen, da diese, wenn mehrere Gesetze geändert werden sollen, die Änderungen für jedes Gesetz in einem Artikel zusammenfassen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Betreuungsgesetz (BtG) Werbung: