slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Aufsichtsrat
(recht.zivil.materiell.)
    

Mit Aufsichtsrat wird in Kapitalgesellschaften das Gremium bezeichnet, dessen Aufgabe die Kontrolle der Geschäftsführung ist. Für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften ist die Einrichtung eines Aufsichtsrates vorgeschrieben.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Bundesministerin/Bundesminister * Aktiengesellschaft, Organe * Drittelbeteiligungsgesetz * Hauptversammung * Organ/Organwalter Werbung: