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Außenbeitrag
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Außenbeitrag wird die Summe aller Ausfuhren (Handel und Dienstleistungen) abzüglich der Summe aller Einfuhren bezeichnet. Ein positiver Außenbeitrag bedeutet, dass unter Zugrundelegung des Wertes mehr Güter/Dienstleistungen exportiert als importiert wurden. Siehe auch unter Leistungsbilanz.

Außenbeitrag = X - Z
X = Exporte
Z = Importe

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