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Bausparkasse/Bausparer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt und recht.zivil.materiell)
    

Als Bausparkasse wird ein Kreditinstitut bezeichnet, dessen Tätigkeit darauf gerichtet ist, Einlagen von Kunden (= Bausparern) entegenzunehmen und aus den insgesamt eingenommenen Beträgen den Bausparern Gelddarlehen (Baudarlehen) für die Errichtung, den Kauf oder die Renovierung von Wohnhäusern oder Wohnungen zu gewähren (§ 1 BauSparkG).

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