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1. BDSG
gültig ab 25.5.2018
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BDSG
gültig ab 25.5.2018
§ 1 BDSG Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 BDSG Begriffsbestimmungen
§ 3 BDSG Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
§ 3 BDSG a.F. Weitere Begriffsbestimmungen
§ 4 BDSG Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Kapitel 3 Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
§ 5 BDSG Benennung
§ 6 BDSG Stellung
§ 7 BDSG Aufgaben
Kapitel 4 - Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 8 BDSG Errichtung
§ 9 BDSG Zuständigkeit
§ 10 BDSG Unabhängigkeit
Teil 2 Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
§ 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 23 BDSG Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
§ 24 BDSG Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
§ 25 BDSG Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
§ 26 BDSG Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 27 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 28 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 38 BDSG Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
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Auf diesen Artikel verweisen:
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
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