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Behördenkennzahl
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Als Behördenkennzahl werden die ersten vier Ziffern der Seriennummer eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises bezeichnet, in der die ausstellende Behörde kodiert ist. Dabei sind die Behördenkennzahl für Pass und Ausweis nicht immer identisch.

Beispiel: Die Ziffernfolge 4212 in der Seriennummer eines Personalausweises steht für Friedberg/Hessen als ausstellende Behörde.

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