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Diskussion (2)
Kode:
21.01.12&Anonym &zitiert: \"Die Gesetz sieht in § 2269 BGB die Trennungslösung im Zweifel als gewollt an.\"
Dies ist falsch: im Zweifel gilt nach § 2269 die Einheitslösung. 23.01.12&info &Stimmt! Danke fü die Korrektur!