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Diskussion (2)
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Kommentar:
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23.01.12 info :
Stimmt! Danke fü die Korrektur!
21.01.12 Anonym :
zitiert: \"Die Gesetz sieht in § 2269 BGB die Trennungslösung im Zweifel als gewollt an.\"
Dies ist falsch: im Zweifel gilt nach § 2269 die Einheitslösung.