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Beschlussfähigkeit
(recht.allgemein)
    

Um bei Gremien zu verhindern, dass im Fall der Abwesenheit eines größeren Teils der Mitglieder eine Minderheit Beschlüsse fassen kann, legt man idR fest, daß für die Beschlußfassung eine bestimmte Mindestzahl erforderlich ist. Wird diese Zahl erreicht spricht man von Beschlußfähigkeit des Gremiums.

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