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Beschwerde
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit Beschwerde wird im Prozessrecht die Möglichkeit bezeichnet, gerichtliche Entscheidungen (Beschlüsse und Verfügungen) anzugreifen (siehe z.B. §§ 567ff ZPO, §§ 304ff StPO, §§ 146 ff VwGO). Urteile können mit der Beschwerde nur ausnahmsweise angegriffen werden, grundsätzlich stehen hierfür die Berufung und die Revision zur Verfügung.

Für Details sie jeweils unter

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsmittel * Durchsuchungsrecht * Zuschlagsbeschwerde Werbung: