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Beschwerdegericht
(recht.zivil.formell.famfg)
    

Das Beschwerdegericht ist das Gericht, dass über die Beschwerde zu entscheiden hat (judex ad quem.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 117 FamFG Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen Werbung: