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Auf diesen Artikel verweisen:
§ 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
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Unwirksamkeit/Wirksamkeit/schwebende Unwirksamkeit/relative Unwirksamkeit
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§ 108 BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung
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Einwilligung/Genehmigung, Zivilrecht
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§ 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer
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§ 109 BGB Widerrufsrecht des anderen Teils
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Zustimmung, Zivilrecht
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