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§ 612a BGB Maßregelungsverbot
(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-8.titel-8.untertitel-1)
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Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Werbung: