slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 1610a BGB Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
(gesetz.bgb.buch-4.abschnitt-2.titel-3.untertitel-1)
<< >>
    

Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 1361 BGB Unterhalt bei Getrenntleben Werbung: