slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 1626e BGB Unwirksamkeit
(gesetz.bgb.buch-4.abschnitt-2.titel-5)
<< >>
    

Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: