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blutsmäßig/Blutsverwandtschaft
(recht.allgemein)
(engl. kin/kinship )
    

Von blutsmäßig, z.B. einer blutsmäßigen Verwandtschaft/Abstammung spricht man, wenn die Verwandtschaft/Abstammung durch Geburten vermittelt wird. So stammt jemand z.B. blutsmäßig von seinen leiblichen Vorfahren ab.

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Auf diesen Artikel verweisen: Konsanguinität * kin/kinship Werbung: