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Brett des Karneades (Lösung nach deutschem Recht)
(recht.straf.at.schuld)
    

Das deutsche Strafrecht wählt einen Mittelweg. Das Verhalten des A, der Totschlag des B, wird von der Rechtsordnung grundsätzlich nicht gebilligt. Es ist rechtswidrig. D.h. B darf dagegen Notwehr üben.

Aber wenn der A rechtswidrig handelt um eine Gefahr für sein eigenes Leben abzuwenden handelt er gemäß § 35 StGB ohne Schuld.

Daher bleibt A straffrei. Im Ergebnis zählt in dieser Situation das Recht des Stärkeren.

§ 35 StGB löst aber nur exakt diese Konstellation. Sitzt ein Dritter in einem Boot, daß nur zwei Mann tragen kann, und muß sich entscheiden wem er von zwei ihm Fremden den Rettungsring zuwerfen soll, hilft ihm § 35 StGB nicht. Es geht nicht um sein eigenes Leben, oder das eines Angehörigen oder Nahestehenden.

Die dogmatische Lösung dieses Falles ist umstritten. Manche wollen hierin eine rechtfertigende Pflichtenkollision sehen, in der sich der Dritte frei entscheiden kann, wen er retten will. Andere nehmen hier einen übergesetzlichen schuldausschließenden Notstand an.

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