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Bundeskanzlerin
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Bundeskanzlerin wird in Deutschland die Regierungschefin bezeichnet. Sie leitet die Geschäfte der Bundesregierung, verfügt über die Richtlinien­kompetenz und bestimmt faktisch die Besetzung der Ministerposten.

Bei Entscheidungen der Bundesregierung über Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kanzlerin und Ministern oder zwischen Ministern ist die Kanzlerin nur prima inter pares (Erste unter Gleichen). D.h. sie hat das gleiche Stimmrecht wie ihre Minister (= Kabinettsentscheidungen) und nur bei Stimmgleichheit ist ihre Stimme als Vorsitzende entscheidend.

Siehe auch unter Wahl der Bundeskanzlerin und Regierungsprinzipien.

  • Angela Merkel, 2005 -
  • Gerhard Schröder, 1998 - 2005
  • Helmut Kohl, 1982 - 1998
  • Helmut Schmidt, 1974 - 1982
  • Willy Brandt, 1969 - 1974
  • Kurt Georg Kiesinger, 1966 - 1969
  • Ludwig Erhard, 1963 - 1966
  • Konrad Adenauer, 1949 - 1963
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Auf diesen Artikel verweisen: Bundeskanzleramt * Bundesministerin/Bundesminister * Befehls- und Kommandogewalt * Kanzler * Bundesregierung * Bundeswehr * Vertrauensfrage * Art. 69 GG Werbung: