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Bundeskanzlerin
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Bundeskanzlerin wird in Deutschland die Regierungschefin bezeichnet. Sie leitet die Geschäfte der Bundesregierung, verfügt über die Richtlinien­kompetenz und bestimmt faktisch die Besetzung der Ministerposten.

Bei Entscheidungen der Bundesregierung über Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kanzlerin und Ministern oder zwischen Ministern ist die Kanzlerin nur prima inter pares (Erste unter Gleichen). D.h. sie hat das gleiche Stimmrecht wie ihre Minister (= Kabinettsentscheidungen) und nur bei Stimmgleichheit ist ihre Stimme als Vorsitzende entscheidend.

Siehe auch unter Wahl der Bundeskanzlerin und Regierungsprinzipien.

Name Partei Amtszeit
Konrad Adenauer CDU 1949-1963
Ludwig Erhard CDU 1963-1966
Kurt Georg Kiesinger CDU 1966-1969
Willy Brandt SPD 1969-1974
Helmut Schmidt SPD 1974-1982
Helmut Kohl CDU 1982-1998
Gerhard Schröder SPD 1998-2005
Angela Merkel CDU 2005-2021
Olaf Scholz SPD 2021-heute
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Auf diesen Artikel verweisen: Bundeskanzleramt * Bundesministerin/Bundesminister * Befehls- und Kommandogewalt * Kanzler * Bundesregierung * Bundeswehr * Vertrauensfrage * Art. 69 GG Werbung: