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Bundesleistungsgesetz
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Bundesleistungsgesetz wird ein Gesetz bezeichnet, dass den Staat ermächtigt unter besonderen Voraussetzungen (Gefahr für den Bestand der freiheitliche demokratischen Grundordnung, Verteidigungsfall) von Bürgern bestimmte Leistungen (z.B. Überlassung beweglicher Sachen oder die Nutzung von Grundstücken) zu verlangen. Der Bürger hat zum Ausgleich einen Entschädigungsanspruch.

Das Bundesleistungsgesetz hat das Reichsleistungsgesetz ersetzt.

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