slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Bundesratspräsident/Bundesratspräsidentin
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Bundesratspräsident wird der vom Bundesrat gewählte Präsident bezeichnet. Der Bundesratspräsident wird für jeweils ein Jahr gewählt. Gemäß des Königsteiner Abkommens vom 30.8.1950 werden die Ministerpräsidenten der Länder in der Reihenfolge der Bevölkerungszahl zum Präsidenten gewählt.

Aufgabe des Bundesratspräsidenten ist die Einberufun des Bundesrats. Darüber hinaus ist er gemäß Art. 57 GG Stellvertreter des Bundespräsidenten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Königsteiner Abkommen Werbung: