Zu diesem Artikel gibt es 3 Kommentare.
Schreiben |
Bearbeiten22.11.05 Anonym: | Ja stimmt. Art. 38 GG bezieht sich auf den Bundestag. Hab ich mich vertan. Sorry
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22.11.05 info: | Art. 34 war falsch. Danke für den Hinweis. Richtig ist allerdings nicht Art. 38 GG sondern Art. 43 GG.
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22.11.05 Anonym: | Das Rederecht ergibt sich nicht aus Art. 34 GG wie hier fälschlich angegeben, sondern aus Art. 38 GG.
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