slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Damnationslegat
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Damnationslegat wird ein Vermächtnis bezeichnet, bei dem der Bedachte einen Anspruch gegen den Erben auf Leistung der Sache erhält. Das deutsche Erbrecht geht vom Damnationslegat aus.

Der Gegenbegriff ist das Vindikationslegat.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Vindikationslegat Werbung: