slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

11.04.07 info: Stimmt. Danke für den Hinweis.
11.04.07 Dr. Dieter Grünenwald: Das dazugehörige Verb lautet \"derelinquieren\" von lat. \"relinquere\" und nicht \"dereligieren\". Ein \"religieren\" gibt es nicht, allenfalls das \"relegieren\" und das passiert Studenten, die an der Uni nicht gut tun ! Der Rauswurf von der Uni wird in aller Regel auch nicht zurückgenommen, deshalb gibt es dazu kein Kompositum mit \" de-\".