Mit einem empfindlichen Übel droht, wer den Eintritt eines empfindlichen Übels in Aussicht stellt auf dass er zumindest vorgibt Einfluss zu haben.
Auf diesen Artikel verweisen: Nötigung * § 249 StGB Raub * empfindliches Übel * § 240 StGB Nötigung * Raub/Raubüberfall * § 249 StGB Raub * § 240 StGB Nötigung * Raub/Raubüberfall