|
Mit Egalisierungsgebot wird der Auftrag an den Gesetzgeber zur aktiven Herstellung von Gleichheit bezeichnet.
Beispiel: Herstellung von Gleichheit durch ein Gesetz, dass eine feste Frauenquote im Vorstand von Kapitalgesellschaften vorschreibt.
Es ist umstritten, ob sich ein solcher Auftrag aus Art. 3 GG ergibt und in wlchem Umfang er besteht. Auf jeden Fall ist die Begrenzung durch andere Grundrechte zu beachten.
Werbung:
| |