Mit EG-Vertrag wird der Vertrag vom 25.3.1957 bezeichnet, der der Europäischen Gemeinschaft zugrunde liegt. Ursprünglich wurde er als EWG-Vertrag bezeichnet (Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft).
Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde die Zählung der Paragraphen geändert. Weiterhin wurde der EG-Vertrag durch den Vertrag von Nizza geändert. Die nächste Änderung erfolgte mit dem Vertrag von Lissabon, mit dem der EG-Vertrag in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umbenannt wurde.
Werbung:
|