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Eigentumsübertragung
(recht.zivil.materiell.sachen)
(engl. conveyance )
    

Mit Eigentumsübertragung bezeichnet man den Vorgang, der zum Wechsel des Eigentümers einer Sache führt. Für bewegliche Sachen siehe unter Übereignung, für unbewegliche Sachen siehe unter Auflassung.

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Auf diesen Artikel verweisen: alienation * Übergabesurrogate * antizipiertes Besitzkonstitut * Geheißerwerb Werbung: